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1 kündigen
'kyndɪgənv1) ( vom Arbeitnehmer aus) démissionner, donner sa démission, donner son congé2)(vom Arbeitgeber aus) jdm kündigen — congédier qn, donner congé à qn, licencier qn, mettre qn à la porte (fam)
3) ( Vertrag) résilier, romprekündigenkụ̈ ndigen ['kc6e631d8y/c6e631d8ndɪgən]1 démissionner de Stellung, Job2 licencier Mitarbeiter3 résilier Versicherung, Vertrag1 (weggehen) Arbeitnehmer démissionner; Beispiel: bei einem Unternehmen kündigen donner sa démission à une entreprise2 (das Arbeits-, Mietverhältnis beenden) Beispiel: jemandem kündigen Arbeitgeber, Firma licencier quelqu'un; Vermieter donner congé à quelqu'un
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Arbeitnehmer-Entsendegesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Kurztitel: Arbeitnehmer Entsendegesetz Abkürzung: AEntG Art … Deutsch Wikipedia
Arbeitnehmer — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Arbeitnehmer sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen… … Deutsch Wikipedia
Arbeitnehmer-Sparzulage — Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also… … Deutsch Wikipedia
Arbeitnehmer-Sparzulage — Leistung des Staates an Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, wenn der Arbeitgeber ⇡ vermögenswirksame Leistungen im Sinn des § 2 I 1–6, II–IV des Fünften Vermögensbildungsgesetz (VermBG) für sie anlegt und ihr ⇡… … Lexikon der Economics
Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis — Der Arbeitsvertrag, auch Anstellungsvertrag, ist nach deutschem Recht ein Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung. Der Arbeitsvertrag ist eine… … Deutsch Wikipedia
ausländische Arbeitnehmer — ausländische Arbeitnehmer, Bezeichnung für Arbeitskräfte fremder Staatsangehörigkeit, die auf gegebener Rechtsgrundlage, d. h. Freizügigkeit innerhalb der Staaten der EU (einschließlich Staaten der EFTA mit Ausnahme der Schweiz) oder… … Universal-Lexikon
Mitbestimmungsgesetz vom 4. 5. 1976 — Den nach dem 2. Weltkrieg verstärkt vorgetragenen Forderungen nach Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf der Unternehmensebene wurde mit dem Mitbestimmungsgesetz von 1951 nur für die Montanindustrie (Kohle und Stahl) Rechnung getragen. Im übrigen… … Universal-Lexikon
Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland — Die vermehrte Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland setzte Anfang der 1960er Jahre zunächst als Arbeitsmigration mit offenem Zeithorizont ein. Begründet wurde sie durch die Unterzeichnung des Anwerbeabkommens zwischen der… … Deutsch Wikipedia
Produktionsfunktion vom Typ A — Das Ertragsgesetz ist ein Modell aus der Volkswirtschaftslehre. Es beschreibt die Effizienz eines Wertschöpfungsprozesses, wenn nur ein variabler Produktionsfaktor erhöht wird, die anderen aber gleich bleiben (ceteris paribus). Damit bietet… … Deutsch Wikipedia
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist § 21 EStG. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
ausländischer Arbeitnehmer — 1. Begriff: Erwerbsperson, die in Deutschland einer entgeltlichen Beschäftigung nachgeht, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen (⇡ Ausländer). 2. A.A. bedürfen zur Arbeitsaufnahme einer ⇡ Aufenthaltserlaubnis und ⇡ Arbeitserlaubnis,… … Lexikon der Economics